Jetzt muss ich doch ‘mal politisch werden. Es geht um den guten Geschmack, es geht um Vielfalt. Es geht darum, dass das Europäische Patentamt (EPA) Patente auf Leben erteilt. Es geht darum, dieser Praxis endlich einen Riegel vorzuschieben.
Mir und vielen anderen ist das wichtig!
Das EPA erteilte 2016 drei Patente an die Brauereikonzerne Carlsberg und Heineken , darunter diese beiden: EP2384110 und EP2373154. Jedes dieser Patente erstreckt sich auf die Gerste, deren Ernte, den Prozess des Bierbrauens, auf Produkte wie Malz und Würze und nicht zuletzt auf jegliche auf diese Weise produzierten Getränke.
Patente auf gentechnisch veränderte Tiere und Pflanzen werden seit Jahren erteilt. Aber auch Tiere und Pflanzen, die aus ganz normalen Züchtungsvorgängen stammen – so wie im Fall der Gerste von Carlsberg – werden entgegen den Vorschriften des europäischen Patentrechts immer wieder patentiert.

Das EPA wendet eine Richtlinie der EU an, weicht bisher aber in der Rechtsauslegung erheblich von der des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission ab. Nach den vorliegenden Stellungnahmen der EU sind nur Verfahren zur gentechnischen Veränderung patentierbar.
Dagegen darf konventionelle Züchtung, die auf gängigen Verfahren wie Kreuzung und Selektion und der Nutzung zufälliger Mutationen beruht, nicht patentiert werden. Im Dezember 2016 hatte das EPA reagiert und viele weitere Patenterteilungen eingestellt.
Diese Entscheidung ist jedoch nur vorläufig. Nicht sicher ist auch, ob alle Patente im Bereich der konventionellen Züchtung gestoppt wurden. In der Vergangenheit hatte das EPA immer wieder versucht, die Patentverbote durch juristische Tricks auszuhebeln.
Besonders absurd dabei ist: Patente sind eigentlich Erfindungen und echten Neuheiten vorbehalten. Doch die nun patentierte Gerste ist – ebenso wenig wie alle anderen Tiere und Pflanzen – weder eine Erfindung noch eine Neuheit, sondern das Ergebnis eines Entwicklungsprozesses, der oft Jahrtausende andauert.
Das sehen auch das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und mehrere europäische Regierungen so. Sie haben das EPA dazu aufgefordert, die Erteilung von Patenten auf Pflanzen und Tiere aus herkömmlicher Züchtung zu stoppen.
“Auf Bier und Braugerste darf es keine Patente geben. Das Züchten von Pflanzen und das Bierbrauen beruhen auf jahrhundertealter Tradition”, erklärte die Vereinigung ‘Keine Patente auf Saatgut‘.
Organisationen aus mehreren europäischen Ländern, darunter Umwelt- und Kleinbauernverbände, warfen Carlsberg in einem offenen Brief vor, das europäische Patentrecht zu missbrauchen.
Carlsberg argumentiere, es wolle die Gerste einsetzen, um beim Brauen Energie zu sparen und das Klima zu schonen.
“Wenn das wirklich die Absicht von Carlsberg ist, sollte die Firma aber nicht Patent-Monopole auf Lebensmittelpflanzen beanspruchen”, kritisierte die österreichische Organisation Arche Noah.
Gegen diese Patente haben nun diese (16) Organisation wie die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Bund für Naturschutz (BN) und Brot für die Welt (u.a.m.) Einspruch eingelegt. Ein Einspruch zwingt das Europäische Patentamt, die Entscheidung zu prüfen.
Und er schafft bei den Entscheidungsträgern Druck. Es gibt schon einen Masseneinspruch gegen das Tomaten-Patent– bis heute ist das EPA dabei, die mehr als 65.000 Einsprüche zu prüfen. Und auch bei einer Beschwerde-Aktion gegen ein Patent auf Lachs ließ der Erfolg nicht lange auf sich warten: das Patent wurde zurückgestellt.

Jetzt ist es besonders wichtig, auch gegen die Patente von Carlsberg und Heineken vorzugehen.
Bier und Brauen sind Allgemeine Kulturgüter und niemand hat einen Anspruch auf irgendein Patent auf diese jahrhundertealte Handwerkstradition.
Für den guten und vielfältigen Geschmack, gegen Monopolisierung und gegen Einheitsgebräu: Unterzeichnet bitte den Appell, gleich ob bei Campact, Slow Food Deutschland e. V., Umweltinstitut München e.V..
Danke!
Quellen:
Süddeutsche Zeitung
Umweltinstitut München e.V.
Slow Food Deutschland e. V.
Campact
Da kann man auch den offenen Brief an Carlsberg, die Einsprüche und die Patente nachlesen und den Appell unterzeichnen.