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500 Jahre Rein­heits­gebot – (k)ein Grund zum Feiern?

Am 23. April jährte sich die Verkün­dung einer Baye­ri­schen Verwal­tungs­vor­schrift zum 500sten Mal. Voll­mundig wird eine Seite eben dieser Verwal­tungs­vor­schrift als „Baye­ri­sches -” und “Deut­sches Rein­heits­gebot“ sowie als „ältestes Lebens­mit­tel­ge­setz der Welt“ mit vielen Fest­lich­keiten gefeiert.

Zugleich wettern vor allem Ange­hö­rige der „Craft-Bier-Szene“ gegen genau dieses „Rein­heits­gebot“, weil es sie in ihrer Krea­ti­vität einschränken und ihnen mehr Nach- als Vorteile bringen würde.

Was hat es damit auf sich?

Der Reihe nach.

Zunächst einmal ist es mitnichten die älteste Lebens­mit­tel­vor­schrift der Welt, auch nicht für Bier. Da hatten schon die alten Baby­lo­nier und Ägypter klare Vorstel­lungen davon, was ein „anstän­diges“ Bier sei und sank­tio­nierten Panscherei und Schlim­meres mit teil­weise drako­ni­schen Strafen.

In der Folge gab es auch auf „deut­schem“ Gebiet einiges an Vorschriften zum Thema Bier (Beispiele!):

  • 1156 Kaiser Barba­rossa: “Justitia civi­tatis Augus­tensis” (Augs­burger Rechtsverordnung)
    „Wenn ein Bier­schenker schlechtes Bier macht oder unge­rechtes Maß gibt, soll er bestraft werden. Über­dies soll das Bier vernichtet werden.“
  • 1486 Bier­ord­nung für Ulm
    „… wenn die Bier­sieder ohne alle Ordnung sieden und das Bier nicht vergären lassen, so entstehen Krank­heiten unter den Leuten.“
  • 1487 Herzog Albrecht IV von Bayern bestimmte, dass jeder Münchner Brauer zur Bier­her­stel­lung ledig­lich Gerste, Hopfen und Wasser verwenden dürfe.
  • 1493 Über­nahme dieses Gesetzes für ganz Niederbayern
  • 1516 Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X.: Rein­heits­gebot für die Region Nieder- und Ober­bayern. Das ist die in diesem Jahr gefeierte …

Die oben­ste­hende Liste ist nicht vollständig!

Sie gibt nur einige wich­tige „Stationen“ auf dem Weg zum „Rein­heits­gebot“ wieder.

Den Namen „Rein­heits­gebot“ kennt man dafür auch erst seit 1908, als es in einem Sitzungs­pro­to­koll des Baye­ri­schen Land­tags vom 4. März notiert und damals als werbe­wirk­sames Schlag­wort heraus­ge­stellt wurde.

Was bezweckte das „Rein­heits­gebot“ von 1516?

Der Kern­satz ist:

Wir wöllen auch sonder­li­chen / das füran allent­halben in unsern Stetten Märck­then / un auff dem Lannde / zu kainem Pier / merer Stückh / dann allain Gersten / Hopffen / un Wasser genomen un geprauche solle werdn.”

Zum einen sollte der (wert­vol­lere) Weizen den Brot­bä­ckern vorbe­halten sein, damit nicht durch das Bier­brauen eine Brot­knapp­heit verur­sacht würde.

Dann gab es immer schon Bier­brauer, die ihren Gebräuen mit „beson­deren“ Zusätzen zu mehr Geschmack oder Wirkung verhelfen wollten. Beim Lesen dieser „Zuta­ten­listen“ vergeht einem der Durst …

Auch zur „Stabi­li­sie­rung“ des Bier­preises sollte das dienen.

Und nicht zuletzt unter­liefen oder verwäs­serten die Wittels­ba­cher selbst dieses „Rein­heits­gebot“, auch als Maxi­mi­lian I. sich am 29. April 1603 das Weiß­bier­mo­nopol sicherte – bei dem Weizen zum Brauen von Bier verwendet wird. Damit wurden Bayern und der spätere Kurfürst nicht nur “saniert”, sondern „richtig reich“.

In der Folge wurde das „Rein­heits­gebot“ immer wieder modi­fi­ziert und ange­passt, und das heute gültige Recht hat mit dem Wort­laut von 1516 nicht mehr wirk­lich viel zu tun.

Was in Deutsch­land und insbe­son­dere Bayern heute gilt, ist das Vorläu­fige Bier­ge­setz von 1993 und die „Verord­nung zur Durch­füh­rung des Vorläu­figen Bier­ge­setzes in der Fassung der Bekannt­ma­chung vom 29. Juli 1993“. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen … Auf den Inhalt will ich gar nicht näher eingehen.

Warum also haben nun manche – beson­ders „neue und krea­tive“ – Brauer ein „Problem“ mit der Feier von „500 Jahren Rein­heits­gebot“?

Sie sehen darin eine Verhin­de­rung von Inno­va­tion und „lästiger“ Konkur­renz. Sie sehen darin die „Mani­fes­tie­rung“ des Status Quo, der Massen­biere auf dem deut­schen Markt. So verstehe ich jeden­falls die „Diskus­sion“.

Dass unter dem „Deck­män­tel­chen Rein­heits­gebot“ ein Wett­be­werbs­nach­teil für deut­sche, insbe­son­dere bayri­sche (Craft-Bier-) Brauer etabliert wurde, ist nicht Schuld des Rein­heits­ge­botes, sondern der lobby­ge­steu­erten Politik, die eben dieses Rein­heits­gebot schon längst verwäs­sert und zu Gunsten der Groß­kon­zerne verzerrt hat.

Hier in Bayern darf jeder auslän­di­sche Brauer sein Produkt als “Bier” verkaufen, egal, ob nach “Rein­heits­gebot” gebraut oder nicht. Ein in Deutsch­land ansäs­siger, insbe­son­dere bayri­scher Brauer, darf das nur, wenn er sich an die “Buch­staben des Gesetzes” hält. Und da darf sich nur “Bier” nennen, was den Buch­staben der Bier­ver­ord­nungen (… siehe oben …) gerecht wird.

Mit dem Schrift­satz von 1516 hat das jeden­falls schon lange nichts mehr zu tun. Zu Recht sagen einige Craft-Bier-Brauer, dass dies so vom Euro­päi­schen Gerichtshof kassiert würde, wenn sich dieser denn damit mal ernst­haft beschäf­tigen würde. Na dann – auf geht’s! Worauf wartet Ihr denn dann?!

Ich persön­lich würde das „Rein­heits­gebot“ durchaus als „Prädikat“ würdigen. Viel­leicht mit der „Modi­fi­ka­tion“, dass mit Malz (nicht allein Gerste) ein feines und quali­tativ hoch­wer­tiges Bier gebraut werden kann. Dann gibt es auch keine Schlag­zeilen mehr wie “Droht Weiß­bier­brauern eine Abmahnwelle?”

Und wer z.B. ein Grut­bier oder ähnlich expe­ri­men­telles braut, muss sich ja nicht auf das Rein­heits­gebot berufen. Ein BIER ist es allemal, und wenn tradi­tio­nell und hand­werk­lich gebraut, braucht’s das “Prädikat” ja auch nicht. Allein künst­li­cher Kram oder Gift wie z.B. Glyphosat hat nichts darin verloren.

In diesem Sinne: Zum Wohl und „Gut Sud“.

Author: Winfried Hermann

Mein Name ist Winfried Hermann, ich habe mich seit vielen Jahren dem Genuss verschrieben. Ich meine damit nicht unbedingt Trüffel oder Champagner, auch ein einfaches Butter- oder Schmalzbrot ist ein Genuss, wobei es natürlich sehr auf das Brot und das “Obendrauf” ankommt … Generell bin ich ein Freund regionaler und “fair bezahlter” Erzeugnisse. Konsequenterweise schätze ich auch ein feines Bier sehr. Das ist in meinen Augen einzig und allein vom persönlichen Geschmack abhängig und sonst weder von der Marke, der Brauart oder was auch sonst ein Bier und seinen Ruf ausmacht. Daher werden Sie hier einzig Kommentare und Informationen finden, die meinem persönlichen Geschmack entsprechen. Dafür ist alles, was hier steht, authentisch, ehrlich und so gemeint.